Bei den Auswärtsspielen der "Löwen" beim VfR Aalen am 13. September 2013, beim Karlsruher SC am 27. Oktober 2013 und beim FSV Frankfurt am 21. Dezember 2013 wurde im Münchner Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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