Zudem erhielt der ehemalige Bundesligist hohe Auflagen."Aus unserer Sicht ist das Strafmaß nicht verhältnismäßig. Zudem sind einige Punkte des Urteils in der Praxis für uns gar nicht durch- und umsetzbar.
Ein Urteil welches uns die Verpflichtung auferlegt, weiter in die präventive Arbeit des Vereins zu investieren, ist aus unserer Sicht zielführender", sagte Rainer Friedrich, Vorstand Prävention und Stadionmanagement bei Hansa.
Fangnetz hinter der Tribüne
Zu den Auflagen gehörte, dass ab der kommenden Saison ein Fangnetz vor der Südtribüne installiert werden muss und dass eigene Ordner die Anhänger bei Auswärtsspielen begleiten.
Zusätzlich wurde der Verein aufgefordert, das Zeigen von Bannern mit beleidigenden, diskriminierenden oder unsportlichen Inhalten zu verhindern. Insgesamt ging es um Vorkommnisse bei sieben Spielen der laufenden Saison.
Binnen einer Woche muss Rostock die Berufung begründen. Im Anschluss wird es zu einer erneuten mündlichen Verhandlung in der nächsten Instanz vor dem Bundesgericht des DFB in Frankfurt/Main kommen.
Alle Infos zu Hansa Rostock