Keine Ermittlungen gegen Vidal

SID
Arturo Vidal erntete für seine Schwalbe in der Schlussphase viel Kritik
© getty

"Schwalbenkönig" Arturo Vidal vom FC Bayern München muss nach seiner unfairen Aktion im DFB-Pokal-Halbfinale gegen Werder Bremen (2:0) keine nachträgliche Sperre durch das Sportgericht des DFB fürchten.

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Schiedsrichter Tobias Stieler habe mit seinem Elfmeterpfiff nach der Schwalbe des Chilenen eine "nicht angreifbare Tatsachenentscheidung" getroffen, teilte der DFB mit.

Deshalb sei die Einleitung eines sportgerichtlichen Verfahrens nicht möglich. "Der Schiedsrichter hat den Vorgang wahrgenommen und bewertet, so dass eine nachträgliche Verfahrenseinleitung durch den DFB-Kontrollausschuss aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist", sagte ein DFB-Sprecher auf SID-Anfrage.

Der Bremer Janek Sternberg war im Strafraum klar ersichtlich an Vidal vorbeigegrätscht, der Münchner hob dennoch theatralisch ab. Stieler pfiff, Thomas Müller verwandelte den Foulelfmeter zum entscheidenden 2:0 in der 71. Minute.

Ein Unterschied zu Möllers Schwalbe

Zudem wies der DFB auf den Unterschied "Mutter aller Schwalben" von Andreas Möller vor 21 Jahren hin. Sternberg sei mit beiden Beinen voraus in Vidals Laufweg gegrätscht, sodass Vidal in der Laufbewegung "zurückziehen" musste. Bei Möller hingegen sei damals kein Gegenspieler in der Nähe gewesen.

Der Ex-Nationalspieler von Borussia Dortmund war im Spiel gegen den Karlsruher SC im April 1995 im Strafraum wie vom Hammer getroffen gefallen - ohne dass Gegenspieler Dirk Schuster auch nur die Chance hatte, ihn berühren zu können. Der DFB sperrte Möller im Anschluss für zwei Spiele und verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Mark!

Arturo Vidal im Steckbrief

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