Hoeneß sei demnach verleumdet, erpresst und ausspioniert worden. Ein Fall von Erpressung ist bereits öffentlich geworden, der Täter inzwischen verurteilt.
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Hoeneß, der nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bereits am 29. Februar nach nur der Hälfte der vorgesehenen Haftzeit von dreieinhalb Jahren auf freien Fuß kommen soll, habe in der Haft unter den psychischen Belastungen gelitten, heißt es weiter.
Von "totaler medialer Beobachtung" ist die Rede, außerdem habe er sich nie vor "massiven Nachstellungen oder öffentlichen Bloßstellungen" sicher sein können.
Ein vorbildlicher Häftling
Dennoch sei Hoeneß (64) ein vorbildlicher Häftling gewesen. In der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, wo er zunächst einsaß, habe er ihm aufgetragene Tätigkeiten wie die Arbeit in der Kleiderkammer "gewissenhaft und sorgfältig" erledigt.
Gegenüber Bediensteten und Mitgefangenen sei er stets respektvoll aufgetreten, überdies kameradschaftlich und hilfsbereit gewesen. Nie habe er irgendwelche Allüren an den Tag gelegt oder angedeutet, dass er sich "für etwas Besseres" hielt.
Dieses Verhalten trug ebenso zur vorzeitigen Entlassung bei wie die Tatsache, dass sich Hoeneß durch seine - letztlich unzulängliche - Selbstanzeige selbst "ans Messer geliefert" habe, wie das Landgericht in seinem achtseitigen Beschluss feststellt.
Positiv bewertet wurde neben Hoeneß' sozialem Engagement auch, dass er die fällige Steuerrückzahlung in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro "eigeninitiativ" und "vollumfänglich" beglichen habe. Das Geld, so die Kammer laut Focus, stammte "aus dem eigenen erworbenen Vermögen" von Hoeneß.
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