Tennisprofis müssen stets eine auffindbare Stelle angeben, wo sie sich außerhalb des Wettbewerbs aufhalten, um für unangekündigte Dopingtests zur Verfügung zu stehen. Dies hatte Cornet dreimal innerhalb eines Jahres verpasst.
Die 28-Jährige beteuerte nun, dass sie in ihrem Apartement gewesen sein, aber ihre Gegensprechanlage kaputt war. Einen Telefonanruf habe sie nicht erhalten.
Ein unabhängiges Tribunal der ITF ist nun zum Schluss gekommen, dass der Dopingkontrolleur keine "angemessenen Schritte" unternommen habe, Cornet doch aufzufinden. Diese hätten beispielsweise darin bestehen können, andere Leute, die aus dem Apartementkomplex kamen, anzusprechen, oder bei einer anderen Wohnung zu klingeln. Die Dopingkontrolleurin sagte weiterhin aus, bei einem Anruf auf Cornets Handy nur auf der Mailbox gelandet zu sein.
Cornet verwies auf ihre mehr als 100 negativen Dopingtests im Rahmen ihrer Karriere. Die ITF kam weiterhin zum Schluss, dass keinerlei Verdacht vorliege, dass sie verbotene Substanzen eingenommen habe.
Den ersten missglückten Versuch erklärte Cornet damit, dass sie früher als erwartet zum Fed Cup aufgebrochen sei. Sie habe gedacht, ihre Standort-Info aktualisiert zu haben. Beim zweiten Test sei sie 15 Minuten früher als geplant von ihren Eltern abgereist, weil sie Angst vor zu viel Verkehr gehabt habe.
Hier könnt ihr die komplette Entscheidung nachlesen.