"Ego gebrochen": Dopingsperre für ehemaligen Bayern-Basketballer bestätigt

SID
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Gut eineinhalb Jahre musste Basketballprofi Jason George nach einer positiven Dopingprobe auf sein Urteil warten, jetzt herrscht Klarheit.

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Der frühere Spieler des Bundesligisten Niners Chemnitz wurde rückwirkend für zwei Jahre und vier Monate gesperrt, das gab die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) am Dienstag bekannt. Beim zweimaligen Nationalspieler waren die Substanzen Methylendioxymethamfetamin (MDMA) und Methamfetamin, auch bekannt als "Crystal Meth", nachgewiesen worden.

"Ich danke allen Beteiligten, welche an diesem Prozess teilgenommen haben, von Herzen. Obwohl mein Ego es anfangs nicht wahrhaben wollte und gebrochen ist, kann ich bestätigen, dass dieser Vorfall das größte Geschenk meines Lebens war", sagte George nach der Entscheidung. Erstmalig habe er die Zeit gehabt, "um unverarbeitete Situationen aus meinem Leben und meiner Karriere zu verarbeiten und somit langwierige Wunden zu heilen".

Chemnitz hatte die Leihgabe von Bayern München wegen des auffälligen Tests aus dem April Anfang Mai 2023 suspendiert, wenig später entschuldigte sich der 23-Jährige bei den Sachsen. Die Sperre endet laut NADA unter Anrechnung der am 28. April 2023 verhängten vorläufigen Suspendierung am 27. August 2025. George könnte also in der nächsten Saison wieder spielen.

Jason George: "Kein absichtlicher Verstoß"

Die Ermittlungen hätten ergeben, "dass kein absichtlicher Verstoß im Sinne des DBB-ADC (Anti-Doping-Code des Deutschen Basketball Bundes, d. Red.) vorlag", teilte die NADA mit. George habe zudem nachgewiesen, "wann und wie die Substanz in seinen Körper gelangt ist. Der Athlet war schließlich während des gesamten Verfahrens sehr kooperativ und hat die Entscheidung der NADA unmittelbar, bereits im September 2024 akzeptiert."

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat keine Rechtsmittel eingelegt, ein von der NADA eingeleitetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt. "Dieses Verfahren ist ein sehr positives Beispiel für eine gemeinschaftliche Aufarbeitung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen", sagte Lars Mortsiefer, Vorstandsvorsitzender der NADA: "Dies setzt voraus, dass der Athlet seit Beginn des Verfahrens einsichtig war. Er hat offen mit der NADA kommuniziert und die Bearbeitung des Falles stets unterstützt."

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