Gerichtshof stärkt Meldesystem für Athleten im Kampf gegen Doping

SID
Gerichtshof stärkt Meldesystem für Athleten
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Das im Anti-Doping-Kampf seit Jahren praktizierte Online-Meldesystem ADAMS für Athleten steht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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Zu dieser Entscheidung kam am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Er wies damit eine Klage Hunderter französischer Individualsportler sowie diverser Interessenvertretungen zurück, die in dem von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) eingeführten System einen unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre sehen.

Das Meldesystem ADAMS wird von den Sportlern vor allem wegen des gewaltigen Aufwandes kritisiert. Sie müssen dort ihre Aufenthaltsorte eintragen, für jeden Tag, drei Monate im Voraus.

Jede Reise, jeder Standortwechsel muss angegeben werden. Das Urteil kann binnen drei Monaten noch angefochten werden.

NADA regiert mit Erleichterung

Die Spitze der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) reagierte erleichtert auf die Entscheidung. "Der international einheitliche Ansatz, unangekündigt Dopingkontrollen durchzuführen, wird ausdrücklich bestätigt.

Das Gericht stellt heraus, dass die Lockerung oder Aufhebung der geltenden Anti-Doping-Regelwerke zu einer deutlichen Gefahr für die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler durch Doping führen würde", sagte NADA-Vorstand Lars Mortsiefer. Die Entscheidung des EGMR schaffe Klarheit.

Zugleich äußerte er Verständnis für den Unmut vieler Athleten. Der NADA sei bewusst, "dass sie den Sportlerinnen und Sportlern mit den Meldepflichten, der täglichen Erreichbarkeit und der Ein-Stunden-Regel einiges abverlangt." Die NADA achte stets darauf, die Rechte der Sportlerinnen und Sportler angemessen zu berücksichtigen.

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