In der Debatte um die umstrittenen Athletenvereinbarungen im Sport leistet die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) Aufklärungsarbeit. Die Vertreter der deutschen Spitzensportler haben einen 20-seitigen Fragen- und Antwortenkatalog vorgelegt, der den Athleten als Orientierungshilfe dienen soll.
Wie Christian Schreiber, neuer Vorsitzender der Athletenkommission, betonte, hätten sich in der Vergangenheit immer wieder Spitzensportler gemeldet, die unzufrieden mit der Athletenvereinbarungen gewesen seien. "Alle haben jetzt die Chance, sich fundiert mit dem Thema auseinanderzusetzen", sagte der frühere Ruderweltmeister. Der Katalog wurde mit Fachleuten aus dem Sportrecht sowie mit Experten des Anti-Doping-Kampfes bzw. des Schiedsgerichtswesens erarbeitet.
Schreibers Vorgänger Christian Breuer erklärte, dass Verfahren in Deutschland und vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Zukunft öffentlich verhandelt werden sollten, um die Schiedsgerichtsbarkeit verständlicher zu machen. Das gehe natürlich nur, wenn die Athleten einverstanden seien. "Betroffene Athleten müssen Prozesskostenhilfe beantragen können, die Auswahl der CAS-Richter muss transparenter gestaltet werden", sagte der 15-malige deutsche Eisschnelllauf-Meister.
Spitzensportler schließen mit ihren Verbänden so genannte Athletenvereinbarungen. Mit ihnen stimmen die Sportler zu, sich in Fragen des Anti-Doping-Kampfes den international gültigen Regeln und dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA zu unterwerfen und Streitigkeiten vor Sportschiedsgerichten in letzter Instanz vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS (Lausanne) auszutragen.
Ins Rollen gebracht hatte die Debatte um die Schiedsgerichtsbarkeit vor allem Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (Berlin). Im Zuge ihres Schadensersatzprozesses im Februar in München hatte das dortige Landgericht die Schiedsklausel ihrer Athletenvereinbarung für unwirksam erklärt. Damit wurde nicht zuletzt auch die Autorität des CAS in Frage gestellt.