Das Urteil des Sportgerichts des DFB berücksichtige nicht "die professionelle, nachhaltige, anhaltende und erfolgreiche Arbeit in den Bereichen Fanarbeit, Sicherheit und Prävention, die uns auch von DFB-Verantwortlichen regelmäßig bestätigt wird", erklärte Präsident Andreas Ritter.
Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz hatte erklärt: "Eine positive Zukunftsprognose ist Dynamo Dresden nicht zu stellen. Jede Woche ist irgendetwas anderes. Eine Strafe auf Bewährung wäre eine glatte Fehlentscheidung gewesen."
Beim DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig (5:4 i.E. für Dresden) am 20. August war ein abgetrennter Bullenkopf aus dem Dresdner Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen worden. Zudem waren mehrere Hass-Banner gegen die Gäste zu sehen gewesen. RB-Kapitän Dominik Kaiser war von einer Münze getroffen worden.
"Keine präventive Wirkung"
Im kommenden Heimspiel gegen die SpVgg Greuther Fürth am 20. November müssen mehrere Blöcke geschlossen werden, insgesamt geht es um rund 9000 Fans. Dynamo spielte nach einem Sportgerichts-Urteil auf Bewährung, diese wurde nun widerrufen.
"Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist und deshalb auch im Hinblick auf die Zukunft keine präventive Wirkung entfalten kann", sagte Dynamo-Geschäftsführer Michael Bor: "Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen."
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