Die Bundesregierung lockert damit die strenge Lärmschutzverordnung, damit auch am späten Abend noch ausgelassen im Freien gefeiert werden kann.
Mit der Regelung sollen Übertragungen auf Großleinwänden nach 22.00 Uhr erlaubt werden, hatten zuletzt die Zeitungen der Funke-Medien-Gruppe berichtet.
An den Veranstaltungen bestehe "ein erhebliches öffentliches Interesse", da dank Public Viewing viele Fußball-Fans, die sich eine Reise nach Russland nicht leisten könnten, live die Spiele zusammen mit vielen anderen auf Großleinwänden verfolgen könnten, hatte die geschäftsführende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) betont.
Bereits bei den Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 sowie bei den Europameisterschaften 2008 und 2016 hatte es vergleichbare Verordnungen gegeben.