Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg erklärte einen Beschluss der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2016 für nichtig, die den Klub zu einer entsprechenden Zahlung angewiesen hatte.
Die Kommission habe "nicht alle Elemente des Vorhabens in seinem Kontext berücksichtigt", heißt es in der Urteilsbegründung. Deshalb habe man "die verhängte Maßnahme nicht als staatliche Beihilfe klassifizieren" können, da sie "nicht hinreichend darlegen konnte, dass es dem Beschuldigten daraus ein Vorteil entstanden ist".
EU-Urteil: Summe resultierte aus Entschädigungszahlung aus dem Jahr 2011
Die Summe resultierte aus einer Entschädigungszahlung aus dem Jahr 2011, als die Stadt Madrid dem Klub 22,7 Millionen Euro wegen eines 1998 geplatzten Grundstücksverkaufes bezahlte. Laut der EU-Kommission war diese Zahlung um 18,4 Millionen Euro zu hoch ausgefallen, was einer illegalen Förderung gleichgekommen sei.
Im Februar hatte ein EU-Gericht bereits Steuernachzahlungen in Millionenhöhe gegen Real für nichtig erklärt. Auch hier hatte die EU-Kommission die Beanspruchung eines niedrigeren Einkommenssteuersatzes letztlich fälschlicherweise als rechtswidrige staatliche Beihilfe eingestuft. Zusätzlich waren dabei der FC Barcelona, Athletic Bilbao und CA Osasuna betroffen gewesen.