Demnach erging am 5. Dezember das sogenannte Versäumnisurteil beim Dortmunder Amtsgericht, welches aktuell jedoch noch nicht rechtskräftig sei. Der 21-Jährige hat nun einen Monat Zeit, um Einspruch gegen das Urteil einzulegen.
Der Vorwurf der Vermieter bezieht sich laut Ruhrnachrichten darauf, dass Dembele seine einstige Wohnstätte vermüllt und beschädigt zurückgelassen haben soll. Sollte der Ex-BVB-Angreifer bis Januar keinen Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt haben, wird die Strafe rechtskräftig.
Dembele spielte zwischen 2016 und 2017 bei Borussia Dortmund, ehe er den Bundesligisten in Richtung Barcelona verließ.