27.500 Euro der Gesamtsumme wurden nun allerdings ebenso für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wie die Vorgabe, dass der Bundesligist für das nächste Europacup-Auswärtsspiel keine Tickets an seine Anhänger verkaufen darf.
Der 1. FC Köln akzeptierte das Urteil, gegen das der Klub in erster Instanz Berufung eingelegt hatte.
Anhänger der Kölner hatten beim ersten Europa-League-Spiel des FC nach 25 Jahren beim FC Arsenal für mehrere Vorfälle gesorgt. Unter anderem hatten 50 Fans versucht, gewaltsam in einen Block einzudringen. Zudem wurden Feuerwerkskörper gezündet sowie Gegenstände auf den Platz geworfen. Der FC muss den FC Arsenal binnen 30 Tagen kontaktieren, um für die durch seine Fans entstandenen Schäden aufzukommen.