In der Halbzeitpause des Ligaspiels bei Fortuna Köln am 4. Dezember, das der VfL 3:1 gewann, waren aus dem Osnabrücker Zuschauerblock zwei Raketen auf das Spielfeld geschossen sowie mehrere Leuchtfackeln gezündet worden. Osnabrück hätte nach dem Urteil des Einzelrichters binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen können.
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