"Der Einspruch ist nicht begründet, da in der beanstandeten Szene kein Regelverstoß von Schiedsrichter Justus Zorn vorlag. Daher ist der Einspruch zurückzuweisen", sagte Richter Robert Deller.
Nach Ansicht des Zweitliga-Absteigers Aue war der Führungstreffer der Gastgeber durch einen Freistoß von Michele Rizzi (19.) irregulär. Während Aues Keeper Martin Männel noch seine Mauer dirigierte, hatte Rizzi den Ball direkt verwandelt. Aue hatte offenbar auf den Einsatz des Freistoßsprays gewartet, weil Schiedsrichter Justus Zorn (Freiburg) dies bei einer Aktion unmittelbar zuvor ebenfalls angewendet hatte.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
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