Grund ist das jüngste TÜV-Gutachten, wonach das Spray möglicherweise hormonell wirksam ist.
"Sollte die Stadt Gelsenkirchen Kenntnis davon erhalten, dass nachgewiesenermaßen ein nicht zugelassenes Spray eingesetzt wird, wird das Ordnungsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten", sagte Martin Schulmann, Sprecher der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, der Bild-Zeitung: "Üblicherweise wird dann ein Ordnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro erhoben."
Da das Gutachten auch für andere EU-Länder gilt, ist die UEFA um eine Lösung bemüht. "Wir prüfen die Angelegenheit. Ich denke, wir werden im Laufe des Tages eine Rückmeldung erhalten", sagte UEFA-Sprecher Lars Ellensohn der "Bild".
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