Im September 2016 hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz die Klage des mittlerweile 35-Jährigen abgewiesen, da Schiedsrichter keine Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der eigenen Tätigkeit erhielten. Das sieht Dittrich, ein promovierter Jurist, anders: Schiedsrichter erhalten seiner Meinung nach vom DFB als einzigem Arbeitgeber Weisungen, welche Spiele sie wann und wo leiten sollen.
Schiedsrichter nur als Nebentätigkeit
Aktuell gehen die deutschen Referees einem Hauptberuf nach und pfeifen die Fußballspiele als Nebentätigkeit. Die Schiedsrichter erhalten dabei jährlich einen neuen Vertrag für eine Saison. Dittrich sieht diese "Kettenarbeitsverträge" als unzulässig an.
Im Juni 2015 war Dittrichs Vertrag nicht verlängert worden. Der gebürtige Bremer beteuert aber immer wieder, dass die Klage für ihn kein Rachefeldzug gegen den DFB sei, sondern es ihm um die Sache gehe. Sollte der DFB den Rechtsstreit verlieren, hätte er wohl 100 Mitarbeiter mehr auf der Lohnliste, die alle einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Sozialabgaben hätten.
Sollte er auch am Donnerstag unterliegen, hat Dittrich bereits angekündigt, vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu ziehen.