Deshalb müssen die Augsburger nun 20.000 Euro Strafe zahlen, entschied das Sportgericht des DFB am Montag.
Bis zu 7.000 Euro kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Hierzu verlangt der DFB bis zum 30. September 2018 einen Nachweis.