Bei dem Kammertermin am Donnerstag kam es zu keiner Entscheidungsverkündung. Der Beklagten Hertha wurde zudem "die Möglichkeit zu weiterem schriftlichen Vortrag" eingeräumt.
Zuvor hatte der Bundesligist bereits einen Kompromissvorschlag von Franz und seinem Anwalt Frank Rybak, paritätisch am Profi- und U23-Training teilzunehmen, abgelehnt. Franz war wie sein Mitspieler Peer Kluge vom Verein angewiesen worden, bei der in der Regionalliga spielenden zweiten Mannschaft mitzutrainieren.
Dagegen hatten sich beide Spieler gewehrt. Im Fall Kluges hatte das Arbeitsgericht Berlin Mitte Februar im Sinne von Hertha BSC entschieden.
Maik Franz im Steckbrief