"Es liegen uns vier oder fünf Strafanzeigen vor. Wir werden jetzt prüfen, ob eine verfolgbare Straftat vorliegt", sagte der Hamburger Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers der Nachrichtenagentur dapd und bestätigte einen Bericht der "Sport-Bild".
Guerrero hatte sich schon 2010 strafrechtlich verantworten müssen. Damals war der Peruaner nach dem Wurf einer zum Teil gefüllten Plastikflasche in das Gesicht eines Zuschauers zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro verurteilt worden. Der Fan hatte Guerrero nach dem 0:0 im Punktspiel gegen Hannover 96 von der Tribüne aus verbal attackiert und provoziert.
Oberstaatsanwalt: Keine zeitnahe Entscheidung
Ein halbes Jahr später folgten der Strafbefehl und die Geldbuße gegen Guerrero. Zudem hatte das Gericht eine Bewährungsfrist von zwei Jahren bestimmt. Im Falle einer weiteren Straftat des Stürmers in diesem Zeitraum müsste er weitere 270.000 Euro zahlen.
Ob Guerrero gegen diese Auflagen verstoßen hat, wird nun ermittelt. Eine zeitnahe Entscheidung in der Sache schloss Möllers aufgrund der zahlreichen zu berücksichtigenden Fragen aus.
Sportlich steht der Torjäger, der mit seinem Tritt gegen Ulreich für Aufregung in der gesamten Liga gesorgt hatte, dem abstiegsbedrohten HSV erst in den beiden abschließenden Saisonspielen wieder zur Verfügung. Zuspruch erhielt der Hamburger zumindest von Jermaine Jonse.
Der Mittelfeldspieler von Schalke 04 war vom DFB-Sportgericht nach einem absichtlichen Tritt auf den Fuß des Gladbachers Marco Reus ebenfalls wochenlang aus dem Verkehr gezogen worden.
"Herthas Ottl machte ein sehr ähnliches Foul gegen Stuttgarts Hajnal und bekam drei Spiele Sperre. Gladbachs de Camargo bekam nach seinem Vergehen in Berlin gar nichts. Ich verstehe, dass sich Hamburg aufregt", sagte der 30-Jährige der "Sport Bild": "Ich will weder mein Vergehen noch Guerreros schönreden - beide waren völlig daneben. Ich verstehe aber die immer wieder unterschiedlichen DFB-Urteile nicht."
Paolo Guerrero im Steckbrief