Zuvor hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das erste Urteil aus dem Mai 2011 in Teilen aufgehoben und an die 13. Strafkammer nach Bochum zurückverwiesen.
Sapinas Verteidiger Stefan Conen und Ralf Neuhaus bekräftigten in ihren Plädoyers, ihr Mandant habe nach der Neuaufnahme des Verfahrens weitere Erkenntnisse beigetragen. Sapina, so die Argumentation der Verteidigung, komme deshalb für die Kronzeugenregelung und somit eine Strafmilderung infrage. Das Gericht sah dies genauso. Die Staatsanwaltschaft war anderer Auffassung und hatte ursprünglich sieben Jahre Haft für die Angeklagten gefordert.
Sapinas Komplize Marijo C., dessen Revisionsantrag vor dem BGH zuvor abgelehnt worden war, muss ebenfalls für fünf Jahre ins Gefängnis. Sapina und C. hatten gestanden, Spieler, Schiedsrichter und Funktionäre bestochen zu haben. 51 Spiele, darunter auch Begegnungen in der Champions League und der WM-Qualifikation, sollen manipuliert worden sein. Im Anschluss an das Bochumer Urteil waren sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen.